Illegale Inhalte
Diese Bezeichnung wird sehr gern in der öffentlichen Diskussion verwendet.
Gemeint sind dabei je nach Kontext zwei völlig unterschiedliche Klassen von Inhalten.
- völlig unbedenkliche Inhalte, bei denen nur die betreffende Werkskopie unrechtmäßig ist
- verbotene Inhalte
Ersteres sind z.B. Fotokopien von Büchern (sofern nicht einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände erfüllt ist) oder neuerdings Überspielungen von SACD auf CD um die Scheibe auch im Auto hören zu können.
Die Inhalte selbst sind hier legal, völlig unbedenklich und werden oft auch massenhaft vertrieben - mit Zustimmung und zum finanziellen Nutzen der Urheber.
Das zweite sind Inhalte, die als solche nciht verbreitet werden dürfen. Das sind regional unterschiedliche Dinge (Nazi-Propaganda ist in manchen Weltregionen erlaubt, in anderen verboten, bestimmte in Japan erlaubte bildliche Darstellungen werden in Europa oder den USA als Kinderpornographie verfolgt).
Diese beiden Klassen sind also total unterschiedlich, die Bezeichnung "illegaler Inhalt" hat also kontextabhängig verschiedene Bedeutung.
Daher entstehen immer dann, wenn die Bezeichung aus dem Kontext gerissen wird oder wenn absichtlich der falsche Kontext verwendet wird, sehr interessante Effekte.
So ist in der ewig scheinenden Diskussion um Anpassungen beim Urheberrecht immer wieder zu sehen, dass bei der Diskussion über die Verantwortung von Kommunikationsdienstleistern die Verfechter einer urheberrechtlichen Verantwortung der ISPs gern den Kontext verbotener Inhalte in der Argumentation zugrundelegen.
Diese Gleichsetzung von Urheberrechtsvergehen mit Verbrechen wie Kindesmisbrauch wird zunehmend weniger subtil eingesetzt. So sind die "Raubkopierer sind Verbrecher" Kampagnen wohl die aktuelle Spitze der Plattheit.

