Wenn eine Zensur im klassischen Sinne in der Tat nicht stattfinden soll, dann muss das gesamte Filterregieme ausserhalb staatlicher Organisationen liegen.
In den Jugendschutzfragen wird das grundgesetzliches Zensurverbot mit den nicht-staatlichen Organisationen USK und FSK haarscharf noch erfüllt.
Beide Organisationen haben aber faktisch ein Monopol auf die Freigabe oder Nicht-Freigabe von bestimmten Arten von Kommunikationsinhalten.
Ist ein Internet-Filterregime vorstellbar, das folgende Kriterien gleichzeitig erfüllt
- keine Angreifbarkeit in strafrechtlicher Sicht (Jugendschutz, Inhalts-Besitzdelikte wie Kinderpornographie, Inhalts-Äußerungsdelikte wie Leugnung des Holochaust oder Volksverhetzung)
- keine staatliche Filterung (= klassische Zensur)
- keine faktische Zensur (wirklungsgleich mit klassischer Zensur, aber nicht im Wortsinne Zensur)
- kein Monopol auf Freigabe/Beschränkung
- keine unbillige Behinderung des Wettbewerbes ("Internet" und WWW sind zu einer wichtigen Handels-Infrastruktur geworden, mindestens wie der Rhein-Main-Donau-Kanal)
- Wirksamkeit im Sinne der Filterziele
- keine False Positives
Allein die Kombination der Kriterien "Wirksamkeit bezüglich des Filterziels" (="keine False Negatives") und "keine False Positives" ist knifflig herzustellen, denn das zusammen fordert eine 100% Trennschärfe.
Aber die Forderung, keine Inhalte zu filtern, auf die keines der akzeptierten Kriterien zutrifft, ist für eine freiheitliche Informationsgesellschaft wohl uverzichtbar.
Verifikation
Wir wollen nun annehmen, dass wir die oben gestellte Frage, ob so ein akzeptables Filterregime überhaupt vorstellbar ist, mit "eindeutig ja" beantwortet haben. ein Filtersystem ist also denkbar.
Die Frage der Machbarkeit und Finanzierbarkeit lassen wir mal aussen vor, ein Filtersystem werde also eingeführt.
Das führt zu der Frage, wie sich feststellen lässt, ob das Filter korrekt funktioniert, ob es also die Forderung nach der Trennschärfe wirklich erfüllt.
Selbst wenn man zugunsten der Filterwirkung auch eine geringe Menge an False Positives zulassen will, wie kann man feststellen, dass die Menge der fälschlich ausgefilterten Inhalte tatsächlich klein ist?
Wir diskutieren hier ja kein Jugendschutzfilter, das nur für eine bestimmte Zielgruppe Inhalte blockiert, sondern von einem Filter, das für alle Nutzer wirkt und z.B. aus dem Web alle Inhalte ausfiltert, die eine Leugnung des Holochaust darstellen.
Wie stellt man fest, ob dieses Filter nebenbei noch Kritik am Filterregime mit ausblendet?
Selbst wenn das Filter perfekt funktioniert, ohne eine Möglichkeit zur Verifikatin der Funktion könnte die Anwendung leicht unverhältnismässig werden.
Anwendungsbereich
Und eine weiter Frage stellt sich.
Auf welchen Bereich wenden wir so ein Internet-Filter an?
Wenn man Internet hier wieder als Synonym für seine Gallionsfigur WWW versteht, dann kann man die Anwendung auf das Web beschränken.
In eMails, per ftp übertragenen Dateien und auch von Handy zu Handy per Bluetooth weitergegebene Daten wäre Kinderpornographie dann also weiter unterwegs.
Und per Post eben auch.
Besser, man wendet das Filter auf alle Internet-Anwendungen an, nicht nur auf das WWW.
Warum auch sollten P2P-Netze, VoIP-Telefonie oder andere Individualkommunikation ausgenommen sein?
Und wieder stossen wir auf die Erkenntnis, dass das Internet eben kein Massenmedium ist sondern eine Infrastruktur, die sowohl Massen- als auch Individualkommunikaiton stützt.
Für den Anwendungsbereich Web sind schon Systeme vorgeschlagen worden und wir wollen uns ansehen, warum sie bis heute nicht zum Einsatz kommen. weiter

