Napster
Eine hochinteressante Anwendung des Internet ist die Abkehr von klassischen Client-Server Strukturen und die Wendung hin zu einer "alles ist Server und Client" Struktur.
Das ähnelt in gewisser Weise dem Aufgeben einer Struktur für Texte, wie wir sie beim WWW gesehen haben.
In der reinen Client-Server Lehre ist die Rolle der Maschinen C und S streng getrennt: der Server erbringt einen Dienst, der Client nutzt ihn. Der Client kann mehrere Dienste nutzen und er kann auch selbst Dienste erbringen (also selber Server sein); wenn er Dienste erbringt dann jedoch idR. andere als die, die er von seinen Servern bezieht.
Die Einordnung eines Computers als Client oder Server geschieht dabei aus der Sicht eines Kommunikationsvorganges, wenn mehrere Kommunikationsvorgänge parallel ablaufen, dann hat der Computer ggf. mehrere Rollen.
Zu abstrakt? Ein Beispiel.
Ein Webserver erbringt einen Dienst, nämlich http (als Kurzform für "einen auf dem Protokoll http basierenden Dienst. einen Namen hat dieser nicht, höchstens nocht "WWW", aber das ist an dieser Stelle zu misverständlich).
Um dies zu tun greift er z.B. auf einen Fileserver und einen Datenmankserver zu auf denen die Daten gespeichert sind, die er dem Nutzer überträgt. Dieser Computer ist also Webserver und gleichzeitig SQL- und NFS-Client.
Es gilt als untaugliches Systemdesign würde der Webserver seinerseits Dienste eines Webservers in Anspruch nehmen: der Browser des Benutzers sollte dann besser direkt auf den Zielwebserver zugreifen.
Auch darf ein NFS-Server einen Speicher, den er selbst per NFS importiert nicht wieder Dritten bereitstellen: auch hier sollten diese Clients direkt auf den Originalserver zugreifen.
Diese Auszeichnung bestimmter Maschinen, die die Unterscheidung ind "Client" und "Server" darstellt und die in der Regel den Server zum "reinen Server" erklärt, ist jedoch nicht in allen Fällen das ideale Design.
So ist die verteile Datenspeicherung im LAN schon mit AppleTalk (auf der LocalTalk und später Ethernet-Infrastruktur) in einem Netz aus gleichberechtigten Maschinen realisiert. Die Daten werden dann da gespeichert wo sie am häufigsten zugegriffen werden, stehen aber auch an anderer Stelle über das Netz zur Verfügung.
Diese "Peer to Peer" Netze fnden sich mit AppleTalk und SMB bisher nur im LAN und waren beschränkt auf Fileserving und Printersharing.
Mit Napster und seinen Vettern wurden aber auch im globalen Internet Peer To Peer Anwendung realisiert.
Einige Berühmtheit hat Napster dadurch erlangt, dass diese Anwendung je nach Rechtsauffassung legal oder illegal ist und möglicherweise eine Grauzone ausnutzt.
Wir wollen uns mit dem Ur-Napster daher an dieser Stelle etwas eingehender befassen. Der aktuell unter dem Namen Napster angebotene Dienst hat damit nichts mehr zu tun; heute versucht eine Firma komerziell die Berühmtheit der Marke Napster auszunutzen.
Funktionsweise
Die Funktionsweise von Napster ist vergleichsweise einfach.
Der Napster-Benutzer installiert zunächst auf seinem Computer eine Software, die zur Teilnahme am Diest befähigt.
So ähnlich wie ein Webbrowser einen Client für http und für ftp darstellt stellt die Napster-Software einen Client für
- den Napster-Verzeichnisdienst und
- den Napster Sharing-Dienst dar.
Die Napster-Software stellt aber zugleich einen Server dar, der den Napster sharing-Dienst anbietet.
Der Verzeichnisdienst wird von Napster an zentraler Stelle erbracht. Hier steht das Verzeichnis aller über den Dienst erreichbaren Dateien (Napster ist qua definitionem auf Dateien mit der Endung .mp3 beschränkt. Es ist allerdings trivial, diese Gedanken auf andre Dateitypen anzuwenden).
So wie eine Suchmaschine ein Verzeichnis diverser Webserver darstellt stellt der Napster-Server ein Verzeichnis diverser Napster-Sharing-Server dar; die Sharing-Server sind wie oben dargestellt einfach alle Computer, die
- eine Kopie der Napster-Software ablaufen lassen
- mit dem Internet erreichbar verbunden sind.
Der Client knüpft also 2 Arten von verschiedene Kommunikationsbeziehungen:
- zum Verzeichnis
- zu anderen Peers
Vom Verzeichnis erhält er eine Liste mit Servern, die die gesuchte Datei vorrätig haben (also eine Liste von anderen Napster-Benutzern).
Von diesen Servern kann er die Datei jetzt direkt, peer-to-peer, beziehen, der Verzeichnis-Server ist in diesen Vorgang nicht involviert.
Die Software ist dabei so programmiert, dass alle Dateien in demselebn Verzeichnis zu liegen kommen, mithin alles heruntergeladenen Dateien wiederum im Server bereitstehen.
Der Napster-Verzeichnisserver nimmt an der Übertragung der Dateien nicht teil; man kann jedoch sagen dass er die Übertragung katalysiert.
Andere Dienste arbeiten für die Dateiüberragung ähnlich wie Napster: die Daten werden direkt zwischen den Computern zweier Anwender übertragen ohne einen zentralen Server.
Bei Gnutella gelingt es zudem, auch den Verzeichnisdienst komplett zu dezentralisieren: hier gibt es gar keine zentrale Komponente mehr, die eine Kontrolle ausüben könnte.
Man kann sagen, dass Gnutella so ähnlich strukturiert ist wie das Internet selbst: ohne jede Zentrale.
Rechtliche Einordnung
Wie ist Napster nun rechtlich einzuordnen?
Ohne eine zu diesem Thema fällige Doktorarbeit eines Juristen vorwegzunehmen will ein Ingenieur hier einmal einen Ansatz wagen.
Verzeichnisdienst
Der Napster-Verzeichnisdienst ist schlicht ein Katalog, der den Inhalt verschiedener Quellen auflistet.
Er ist rechtlich an sich völlig unbedenklich. Ein Verzeichnis meiner CD-Sammlung oder sonstiger Werke können die Urheber der Werke nicht untersagen. Auch der titelschutz greift nicht, da die Verwendung eines geschützten Titels zur Bezeichnung genau dieses Titels ja erlaubt sein muß.
Dennoch wurde in einem Urteil gegen Napster der Betrieb des Servers verboten, da er nach amerikanischer Rechtsauffasung eine Verletzung der Rechte der Urheber der verzeichneten Musikstücke darstellt. Das ist zunächst schwer nachvollziehbar.
andere Verzeichnisse zum Vergleich
Mit CDDB oder seinem Open-Source Pendant FreeDB steht auch ein Verzeichnisdienst bereit, der die Namen von Musikstücken verzeichnet.
Diese Datenbank ermöglicht bei Angabe des Media-Code (einer mehr oder weniger eindeutigen Nummer, die eine Musik-CD identifiziert) diverse Angaben zur CD zu erhalten, so z.B. Titel, Interpret, Namen aller Tracks auf der CD.
CDDB ist daher extrem nützlich, wenn man seine CD-Sammlung in ein komprimiertes Audioformat (wie Ogg Vorbis oder MPEG-1 Audio Layer III) überführen will: die "Ripper" Software, die die CD digital ausliest und dann als rekodiert, kann aus CDDB die Bezeichnungen für alle Tracks ermitteln und die kodierten Musikstücke auf diese Weise sinnvoll benennen.
Programme wie CDEX oder iTunes verwenden diese Datenbanken, um nach dem Einlegen einer CD gleich die Namen der Tracks und des Albums darzustellen.
Die Argumentation zu Napster als Urheberrechtsverletzung ist etwas verzwickt, kann aber wie im Folgenden dargestellt nachvollzogen werden.
spezielle Software
Die Teilnahme am Napster-Dienst erfordert die Verwendung der Napster-Software.
Ohne die Software, die exklusiv von Napster angeboten wird, ist eine Teilnahme an Dienst nicht möglich.
Insofern kann man die Software von Napster und den Betrieb des Verzeichnisservers als ursächlich für alles ansehen, was mit Hilfe dieser Software dann geschieht.
Diese Argumentation ist offenbar sehr zweischneidig: die Hersteller gefährlicher Güter wie "Auto" oder "druckverflüssigtes Propangas" könnten mit derselben Argumentation schnell ein Problem bekommen.
Bei Software scheint man aber noch immer davon ausgehen zu können, dass der Benutzer keinerlei Kontrolle über das hat, was der Computer mittels dieser Software tut.
Software erzwingt Freigabe
Der entscheidende Schritt in der Argumentation dürfte aber sein, dass die Napster Software eine Kontrolle durch den Benutzer der Software gezielt verhindert.
Jeder Anwender der Napster-Software macht seinen Computer unweigerlich zum Server.
Zwar is es möglich, z.B. durch Zuhilfenahme einer Firewall für die Internet-Anbindung, eine Teilnahme am Napster-Verzeichnis zu ermöglichen und auch Dateien herunterzuladen - nicht aber selbst Dateien freizugeben.
Eine derartige Konfiguration ist mit der Napster-Software allein jedoch nicht möglich.
Es wäre technisch ohne weiters möglich, dem Benutzer der Software die volle Kontrolle darüber zu geben, welche Daten er für "jedermann" freigeben will und welche nicht.
Die Napster-Software verhindert dies, denn ein Netzwert aus lauter "leeches" (Teilnehmer, die nur herunterladen aber nichts hochladen)
Insofern kann man die Software als ursächlich für die Urheberrechtsverletzungen ansehen, die die Anwender mit Hilfe dieser Software begehen, denn der Anwender trifft ja (hoffentlich) bewusst die Entscheidung, die Software einzusetzen.
Inhaltskontrolle
Das Urteil gegen Napster verbietet interessanterweise nicht den Dienst selbst.
Das Urteil fordert nur, dass Napster als Betreiberin des Verzeichnisdienstes verhindert, dass Urheberrechte verletzt werden.
Das Urheberrecht für Musikstücke - und nur um diese geht es bei Napster - ist keine einfache Materie: Kopien von legal erworbenen Vertriebsstücken eines Musikstückes sind unter verschiedenen Bedingungen erlaubt und völlig legal. Einige dieser Bedingungen schliessen sogar eine Weitergabe an Dritte ein.
Die allerorts aus dem Boden spriessenden Novellen des Urheberrechtes ändern das zwar gerade, zum Zeitpunkt des Urteiles galt jedoch eine ältere als die heute aktuelle Rechtslage.
Diese Rechtslage ist in Europa und den USA zudem leicht unterschiedlich.
Betrachtet man die Forderung des Urteils, dass Napster den Dienst betrieben darf aber sicherstrellen muß, dass damit kein Unfug getrieben wird, dann kann man diese Forderung leicht nachvollziehen.
Aus anderen Gebieten wie dem Strassenverkehr und damit zusammenhängenden Vorschriften kennen wir ähnliches: Ein Kraftfahrzeug ist erlaubt, muss bestimmte Bedingungen erfüllen und der Fahrer ist verpflichtet, die Rechte anderer zu achten. Zum Führen eines KFZ muß man sogar in den USA eine Lizenz erwerben.
Die Tatsache, dass unter bestimmten Umständen das Anfertigen von Kopien und auch die Weitergabe solcher Kopien erlaubt ist, unter anderen Umständen aber verboten, macht es für den Betreiber eines Verzeichnisses wie Napster nicht leicht, auszuschliessen, dass man zu einer illegalen Weitergabe beiträgt.
Aber nicht nur diese Rechtslage erschwert einem Verzeichnisdienst das "Ausfiltern" von "illegalen Inhalten" aus einem Dienst wie Napster.
Das Verzeichnis kennt von einem Stück nur den Namen und gibt diesen Namen an die Teilnehmer weiter.
Der Name allein reicht aber als Kriterium für die Beurteilung der Frage "ist die Weitergane zulssig oder nicht" wohl nicht aus.
- Dasselbe Stück kann unter verschienenen Namen im Dienst vorhanden sein (Tippfehler, willentliche Abkürzungen, Namenszusätze wie "live")
- derselbe Name kann für verschiedene Stücke verwendet werden. Dies ist sicher bei Aufnahmen klassischer Musik häufiger als z.B. bei Pop, aber auch in der U-Musik soll es schon Cover-Versionen gegeben haben.
Es ist praktisch unmöglich ein Filter zu konzipieren, das auch nur einen Bruchteil der inkriminierten Stücke ausblendet.
Damit ist nach amerikanischem Recht offenbar der ganze Dienst abzuschalten.
Mit der Problematik der Filterung von Kommunikationsinhalten setzen wir uns auch in [[SAK.FilternDesInternet | Filtern des Internet] auseinander.

