Der Artikel 5 des GG enhält einen interesant formulierten Satz. "Eine Zensur findet nicht statt".

Die Formulierung ist wohl die schärfste, die man an dieser Stelle wählen kann. Nicht "eine Zensur ist nicht vorgesehen" oder "wird vermieden". Als einfache Tatsachenfeststellung formuliert ist das Zensurverbot praktisch in Stein gemeisselt.

Diese Formulierung wird gerade in jüngerer Zeit massiv relativiert.
In der Weimarer Republik war die Veröffentlichung z.B. eines Filmes zunächst ersteinmal verboten, mit Freigabe durch die Zensurbehörde wurde die Vorführung dann erlaubt (dabei praktisch immer mit "Jugendverbot").
Insofern kann man gezielte, die allgemeine Publikationsfreiheit nicht einschränkende, Verbote als Nicht-Zensur ansehen. Insbesondere im Jugendschutz wird gern damit argumentiert, dass auch die systematische Einstufung von Inhalten nach Eignung füt bestimmte Altersklassen keine Zensur darstellte, da ja nur der Zugang für Jugendliche und nicht für Erwachsene eingeschränkt werde.
Im Zusammenhang mit der Novellierung des Jugendschutzes in Deutschland und dem daraus resultierenden Verkaufsverbot für alle nicht-eingestuften Computerspiele (was zu einem Verkaufsverbot für den Klassiker des "keine-Gewalt-"Generes Pac-Man oder das ebenfalls wohl unverdächtige Tetris führte) kann man schon davon sprechen, dass eine systematische Freigabe für bestimmte Arten von Inhalten hergestellt wurde.
Damit liegen wir doch schon sehr nahe einer Zensur, auch wenn "nur" der Zugang für die Zielgruppe und nicht für die Allgemeinheit eingeschränkt wird.

Im Prinzip ist auch der Verkauf von Microsoft Windows damit verboten, jedenfalls ist dem Autor keine Altersfreigabe für die im Lieferumfang enthaltenen Spiele "Minesweeper" und "Pinball" bekannt; auch Linux-Distributionen haben eine Reihe von Spielen im Lieferumfang (das Gesetz macht wohl deshalb eine Ausnahme, nach der "Betriebssysteme" keien Freigabe haben müssen; das Betriebssystem wird allerdings nicht definiert).

Wenn die Anwendung eines Filters gesetzlich vorgeschrieben wird, das Filter aber nach Art eines Automaten (das Adjektiv "automatisch" hat ja eine anderen Klang heutzutag) auf alle Inhalte angewendet wird, die ein ISP in Deutschland transportiert, dann haben wir eine systematische Durchmusterung der Inhalte.
Werden die Kriterien für diese Durchmusterung nun von staatlicher Seite vorgegeben, dann findet eben doch eine Zensur statt.
Denn auch wenn nicht ein Beamter persönlich einen Inhalt qualifiziert, sofern der Beamte das Qualifikationsschema hergestellt hat, das das Filterprogramm steuert, dann zensiert letztlich der Beamte alle Inhalte - eben Zensur im klassischen Sinne.
Die Auslagerung der Ausführung auf einen Automaten ändert nichts daran, dass systematisch alle Inhalte eine staatliche Kontolle erfahren.
Auch das Outsourcing der Erstellung des Klassifikationsschemas ändert nichts daran, denn das anzuwendende Schema wird letzlich gesetzlich vorgegeben.

Auch wenn die Kriterien - bei der USK und FSK wird dieser Dreh angewendet - nicht von staatlicher Stelle kommen sondern dort nur abgenickt werden, sind wir faktisch bei einer Zensur im klassischen Sinne angelangt.

Im Sinne des Jugendschutzes gilt heute, dass jedes Computerspiel klassifiziert sein muss. Ein Spiel (z.B. ein alter Titel aus dem vorigen Jahrhundert, der ggf. auch noch völlig veraltete Maschinen zum Abspielen erfordert) darf heute nicht mehr beworben oder verkauft werden.
Das ist der wirtschaftliche Tod für ein Computerspiel und geht hinaus über die Indizierung, die den Verkauf an Erwachsene ja noch zulässt und nur die Werbung untersagt.

Wie wirksam diese drastische Massnahme darin ist, Kinder (z.B. mit Gewehr und Munition aufgewachsenen Nachwuchs des Dorfschützenkönigs oder Betrachter von Klassikern wie "Tom & Jerry") vor einer Entwicklung zu Gewalttätern zu bewahren, muß an anderer Stelle diskutiert werden. weiter


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