Das Web ist ein Jungbrunnen

Denn ich fühle mich doch gleich fast 20 Jahre jünger. Aktuell erleben wir einen Wiedergänger der KiPo-Diskussion aus den 90ern. Ausgelöst hat das ein Statement von Rik Falkvinge, das an sich ganz richtig zwischen Herstellung, Verbreitung und Besitz differenziert, aber das natürlich sofort empörte Gegenrede ausgelöst hat.

Das hat sicher auch damit zu tun, dass die Piratenpartei ein gebranntes Kind ist, grad was dieses Thema angeht.

Für mich stand die Partei nie für die Legalisierung von Kindesmisbrauch, steht nicht dafür, und die Vorwürfe, wir seien doch alles Kinderschänder, prallen locker an mir ab.

Der Besitztatbestand ist ein sehr weitreichendes Mittel der Strafgesetzgebung. Auch hier in §184b STGB wird Besitz anders (geringer) geahndet als Verbreitung. Verbreitung unterliegt einer Mindeststrafe, Besitz nicht.

Der Gesetzgeber hat imho damit ausgedrückt, dass die Verbreitung primär zu attackieren ist, sekundär der gezielte Besitzwille, der nach der Formulierung des Paragraphen ja Voraussetzung für die Strafe ist.

Insofern ist das versehentliche Besitzen schon jetzt kein Problem - mithin legal (und nicht „zu legalisieren“).

Die Aufgeregtheit im aktuellen Fall, die bis zur Ankündigung eines Austritts bei den deutschen Piraten wegen der Äusserung eines schwedischen Piraten reicht, zeigt aber, dass da doch wohl ein Problem irgendwo steckt.

Für mich darf der Besitztatbestand bleiben, solange er von der Justiz mit dem jetzt beobachteten Augenmass angewendet wird: wer gezielt nach Kinderpornographie sucht, wer eine Nachfrage herstellt, die die Misbrauchsmaschine immer wieder antreibt, der muss dafür verfolgt und bestraft werden.

Die Aufregung und Empörung um Falkvinges Äusserung ist allerdings Unfug. Denn das Misbrauchspotential für den Besitztatbestand ist enorm. Mir bekannte Familienalben enthalten Strandurlaubs-Bildmaterial, das nach der gerichtlichen Definition wohl strafbar wäre.

Lasst Euch nicht kirre machen: „das sind doch alles Kinderschänder“ wird immer und immer wieder unterstellt werden, gerade wenn wir die Grenzen der Freiheiten ausloten.

Als allererstes muss der Misbrauch aufhören. Dann müssen die Herstellung und Verbreitung angegangen werden. Wenn an diesen Stellen alles erreicht ist, dann müssen wir über den Besitztatbestand neu nachdenken, denn dann könnte er nutzlos geworden sein - und nutzlose Gesetze dürfen keinen Bestand haben.

An der Stelle waren wir in den 90ern schon mal angekommen. Schönes Gefühl, sich wieder so jung zu fühlen...


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Politik